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Gehen auch Sie stiften?

Zustiften jederzeit möglich

Unsere drei Kirchen in Effeltrich, Gaiganz und Poxdorf sind mit großer Mühe erbaut worden. Diese Leistung verdient unsere Dankbarkeit, da wir Nutznießer der Kirchen sein dürfen, und auch allen Respekt, da sie als ortsbildprägendes Denkmal dienen. Unsere Aufgabe heute ist die Pflege und der Erhalt der Gotteshäuser. Damit dies auch im Blick in die Zukunft leichter geht, ist der Grundstock einer wohltätigen Stiftung errichtet worden, die der Einfachheit halber den Namen des Gründers trägt: Pfr.-Albert-Löhr-Stiftung. Der jährliche Ertrag des Stiftungskapitals wird ausschließlich zum Unterhalt unserer drei Kirchen St. Georg, St. Vitus und Mariä Opferung aufgeteilt u. z. entsprechend der gegenwärtigen Katholikenzahl in unserer Verwaltungsgemeinschaft.

Das Stiftungszentrum des Erzbistums Bamberg verwaltet kostenlos diese kirchliche Stiftung, für die jetzt alle in beliebiger Höhe dazu stiften können. Der Gesetzgeber fördert grundsätzlich Stiftungen als lobenswerte Einzelinitiativen. Daher zählen alle Spenden als Sonderausgaben und werden bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der persönlichen Einkünfte bei der Einkommenssteuer vom Finanzamt abgezogen. Größere Spenden können sogar auf 10 Jahre verteilt werden. Wer z. B. finanziell abgesichert ist, für den ist auch eine größere Zustiftung der Überlegung wert. Ein Steuerberater kann Ihnen eine genaue Berechnung machen. Bei einem testamentarischen Vermächtnis entfällt außerdem für den gespendeten Betrag die Erbschaftssteuer.

Jeder kann künftig für diese Stiftung in beliebiger Höhe Geld dazu stiften. Über unser Pfarrbüro erhalten Sie gerne die Bankverbindung für eine Überweisung zur weiteren Aufstockung des Stiftungsvermögens zum Unterhalt unserer drei schönen Kirchen im Gebiet unserer Verwaltungsgemeinschaft. 

Also gehen Sie stiften,
lädt Ihr Pfr. i. R. Albert Löhr ein

Stiftungsertrag 2018

Das Stiftungszentrum der Erzdiözese teilt mit, dass die Pfr.-Albert-Löhr-Stiftung zur Erhaltung unserer drei Kirchen im letzten Jahr folgenden Ertrag erbracht hat:

  • für St. Georg               721,34  €
  • für St. Vitus                  144,27 €     
  • für Mariä Opferung    445,92 €

Der Zuschuss wird nach der Zahl der Kirchenmitglieder errechnet. Wenn künftig die Zinsen wieder steigen, dann fallen damit auch höhere Erträge an.