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Wiedereintritt

„Mitglied“ der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, tritt in Gemeinschaft mit Jesus Christus und gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft der Menschen, die an Jesus Christus glauben.

Einmal getauft - immer getauft

So verstanden kann die Mitgliedschaft in der Kirche - anders als bei einem Verein - nicht gekündigt werden. Deshalb gibt es auch keine zweite Taufe.
Dennoch spricht man bei uns in Deutschland von Kirchenaustritt. Damit ist der Verwaltungsakt vor dem Standesamt gemeint. Getaufte erklären dabei, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Die Kirche bedauert jeden Kirchenaustritt, respektiert aber die persönliche Entscheidung. Die Kirche urteilt auch nicht über die inneren Beweggründe, die zu diesem Schritt geführt haben. Sie fragt sich, wo sie Ärgernis gegeben hat und ob sie selber Anlass für die Austrittserklärung war.
Nicht jeder Kirchenaustritt muss eine Absage an den christlichen Glauben bedeuten.

Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe

Allerdings hat der Austritt Konsequenzen: Wer austritt, stellt sich außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft. Er schließt sich damit vom Empfang der Sakramente aus. Ohne Kirchenzugehörigkeit nimmt gewöhnlich die religiöse Bindung ab und der Glaube geht verloren.

Die Tür steht offen!

Aus einiger Entfernung sieht man manches anders. Mit der Zeit gewinnt man neue Erfahrungen. Wer nach einem Austritt wieder zur Kirche gehören will, findet offene Türen.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen möchte, steht vor folgenden Fragen:

  • Warum bin ich damals ausgetreten?
  • Was war der Anlass für mich?
  • Was bedeutet mir der Glaube an Jesus Christus?
  • Welche Rolle spielt die Kirche jetzt in meinem Leben? 
  • Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

Ihre Chance: sich bewusst für den Glauben entscheiden

Das Gespräch mit einem/r Seelsorger/in Ihres Vertrauens kann zur Klärung Ihrer Fragen beitragen. Mit Ihnen gemeinsam wird er /sie einen Antrag auf Wiederaufnahme bei der Kirchenleitung formulieren.
Wer inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten ist, erklärt zuerst seinen Austritt dort.
Für die Kirche ist die Rückkehr von Ausgetretenen mehr als ein bloßer Rechtsakt. Die Wiederaufnahme ist ein bewusster neuer Anfang in der Glaubensgemeinschaft.
Deswegen wird sie in einer schlichten Feier vollzogen. Kern der Feier ist das Glaubensbekenntnis. Das kann vor der ganzen Gemeinde oder nur vor zwei Zeugen und dem Priester, der die Wiederaufnahme erklärt, abgelegt werden.

Und die Kirchensteuer?

Als Anlass für ihren Austritt nennen die meisten finanzielle Gründe. Die Kirchensteuer ist in Deutschland die übliche Form, wie Christen ihren Beitrag für die Aufgaben der Kirche leisten. Die Gelder werden vor allem verwendet für die Seelsorge, die sozialen Dienste, für Schule und Bildung und für die Weltkirche. Der gezahlte Betrag ist steuerlich voll absetzbar und verringert so die Steuerlast.
Über die Verteilung der kirchlichen Mittel bestimmt der gewählte Diözesansteuerausschuss. Der Haushalt der Erzdiözese Bamberg wird jedes Jahr veröffentlicht. Auch der Haushaltsplan der einzelnen Kirchenstiftungen kann von jedem eingesehen werden.

Ihr Pfarramt (09133/824) hilft Ihnen gerne weiter
e-mail: st-georg.effeltrich@erzbistum-bamberg.de
Erzbischöfliches Ordinariat unter 0951/ 502 359, Herr Busch
e-mail: raimund.busch@erzbistum-bamberg.de
Seelsorgeamt, Domplatz 3, 96049 Bamberg