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Der Pfarrgemeinderat

Die 15. Wahlperiode erstreckt sich von 2022 bis 2026.

Der Pfarrgemeinderat ist das von den Mitgliedern der Pfarrei gewählte Gremium, in dem anstehende Fragen des Pfarreialltags besprochen, Beschlüsse gefasst und in Zusammenarbeit mit unserem Pfarrer und, so weit durch Satzung vorgeschrieben, mit der Kirchenverwaltung umgesetzt werden.

Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten und berufenen Mitgliedern und ist für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Allgemeine Infos unter: www.pfarrgemeinderatswahl.de